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stalking-freE
Jetzt !
Gehen wir gemeinsam
dagegen vor
Stalking hat viele Gesichter
Die vielen Gesichter, die beim Opfer grosse Furcht und Machtlosigkeit auslösen können.
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- Nachstellen
- Auflauern, Beobachten
- Drohung, Nötigung, Erpressung
- Unerwünschte Kontaktversuche
- Telefonterror
- e-mail Terror
- Erscheinen am Arbeitsplatz
- Stetiges Stalking an der Wohnungstüre
- Zusendungen von Geschenken
- Ausspionieren online Aktivitäten
- Rufschädigung
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- .........
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Die Rechtslage in der Schweiz ist im Umschwung, momentan gibt es kein Stalkingstraftatbestand als Ganzes. Das Stalkinggesetz in der Vernehmlassung. Jedoch sind einzelne Straftatbestände schon heute durch das Strafgesetzbuch geregelt und können zur Anzeige gebracht werden.
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Problematik für das Opfer. Es muss alles genau bewiesen werden können, es braucht viel Zeit bis geholfen werden kann, bis der
Stalker belangt werden kann, und nicht mal dann ist es sicher, ob die Taten aufhören. Diese Zeit kann für das Opfer sehr zermürbend sein, raubt Energie und kann psychisch sehr belastend sein.
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Solche wiederkehrendes Stalking, muss umgehend eingedämmt werden.
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Umso länger man den Täter nicht stoppt, umso mehr kann er sich bestärkt fühlen, er könne nicht belangt werden und
verstärkt allenfalls seine Aktivitäten.
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Dies verhindern wir nach gemeinsamer Strategieentwicklung auf div. Ebenen.
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Rufen Sie uns gerne an für einen Ersttermin und/oder kontaktieren uns per e-mail.
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+41 (0)78 264 04 73
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Alle Gespräche und Daten sind streng vertraulich.
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Null toleranz für
psychische und
Physische Gewalt
Durch Stalking
